Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Einwohnergemeinde Seftigen (Spendenfonds Gemeinde) – Inkrafttreten

  04.09.2025 Seftigen

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 25. August 2025 die Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Einwohnergemeinde Seftigen (Spendenfonds Gemeinde) beschlossen. Die Verordnung tritt per sofort in Kraft.

Diese kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.seftigen.ch/reglemente abgerufenwerden.

Der Gemeinderat


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