Verordnung zum Datenschutz reglement

  13.07.2023 Buchholterberg

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Buchholterberg an seiner Sitzung vom 3. Juli die Verordnung zum Datenschutzreglement erlassen hat. Die Anpassungen treten vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden auf 1. August 2023 in Kraft.

Die Verordnung zum Datenschutzreglement liegt ab 13. Juli bis 13. August in der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, öffentlich auf. Die Verordnung kann auch auf www.buchholterberg.ch heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden.

Der Gemeinderat


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