Verwaltungsverordnung

  12.10.2023 Forst-Längenbühl

Gestützt auf Artikel 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird bekannt gegeben, dass der Gemeinderat an der Sitzung vom 9. August 2023 die Teilrevision der Verwaltungsverordnung genehmigt hat. Unter Vorbehalt, allfälliger Beschwerden treten die Änderungen rückwirkend per 1. September 2023 in Kraft.

Die entsprechende Verordnung kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen werden.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen seit Veröffentlichung Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.
Der Gemeinderat


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