Wahlen 2026: Wahl + Ersatzwahl

  13.08.2026 Buchholterberg

Gemäss Organisationsreglement (OgR) Art. 51 Abs. 2 muss beim Ausscheiden eines Mitgliedes eines Organs während der Amtsdauer eine Ersatzwahl für die verbleibende Amtsdauer durchgeführt werden. Erfolgt der Rücktritt später als 12 Monate vor der ordentlichen Wahl, kann auf eine Ersatzwahl verzichtet werden.

Sämtliche Wahlvorschläge der Stimmberechtigten und des Gemeinderates werden spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung im amtlichen Anzeiger veröffentlicht (Art. 55 Abs. 2 OgR).

Es sind neu zu wählen:

1 Mitglied der Betriebskommission
Der Sitz entsteht zusätzlich für den neuen Aufgabenbereich Wasserbau infolge Auflösung der Schwellenkorporation per 31. Dezember 2026.

1 Mitglied der Bildungskommission
Der Sitz ist infolge Demission von Lauber
Priska per 30. Juni 2026 vakant.

Einreichung Wahlvorschläge
Bis 4. November sind beim Gemeinderat z.H. der Gemeindeversammlung Wahlvorschläge einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muss das schriftliche Einverständnis der Kandidaten enthalten.

Der Gemeinderat


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