Wahlen Gemeinderat 2023 Ersatzwahlen

  14.09.2023 Buchholterberg

Gemäss Organisationsreglement (OgR) Art. 54 Abs. 3 muss beim Ausscheiden eines Mitgliedes eines Organs während der Amtsdauer eine Ersatzwahl für die verbleibende Amtsdauer durchgeführt werden. Erfolgt der Rücktritt später als 12 Monate vor der ordentlichen Wahl, kann auf eine Ersatzwahl verzichtet werden.

Sämtliche Wahlvorschläge der Stimmberechtigten und des Gemeinderates werden spätestens 10 Tage vor der Gemeindeversammlung im amtlichen Anzeiger veröffentlicht (Art. 55 Abs. 3 OgR).

Es ist neu zu wählen:
1 Mitglied des Gemeinderates
Folgendes Mitglied hat während der laufenden Amtsperiode demissioniert und stellt sich nicht mehr zur Verfügung:
– Niklaus Saurer, Büelzun 6

Einreichung Wahlvorschläge
Bis 1. November 2023 sind beim Gemeinderat z.H. der Gemeindeversammlung Wahlvorschläge einzureichen. Jeder Wahlvorschlag muss das schriftliche Einverständnis der Kandidaten enthalten.
Der Gemeinderat


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