Wasserversorgungsreglement, Gebührentarif zum Friedhofund Bestattungsreglement, Verordnung für den Bezug der Ersatzabgaben Feuerwehr

  11.01.2024 Forst-Längenbühl, Forst-Längenbühl

Genehmigung und Inkrafttreten
Wasserversorgungsreglement
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das von der Versammlung der Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl am 27. November 2023 beschlossene total revidierte Wasserversorgungsreglement per 1. Januar 2024 in Kraft trat. Alle widersprechenden Vorschriften auf Gemeindeebene, insbesondere das Wasserreglement vom 3. Dezember 2007, werden damit aufgehoben.

Verordnung für den Bezug der Ersatzabgaben Feuerwehr (Feuerwehrverordnung)
Gestützt auf Art. 7, lit k (Feuerwehr) der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl betreffend die Übertragung der Aufgaben der Feuerwehr an einen Dritten, hat der Gemeinderat die Verordnung für den Bezug der Ersatzabgaben Feuerwehr (Totalrevision) erlassen. Diese trat per 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzt diejenige vom 17. September 2014.

Gebührentarif zum Friedhof- und Bestattungsreglement
Gestützt auf Art. 31 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Einwohnergemeinde Forst-Längenbühl hat der Gemeinderat den neuen Gebührentarif erlassen. Dieser trat per 1. Januar 2024 in Kraft und ersetzt denjenigen vom 17. September 2014.

Information der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat die neuen Richtlinien über die Information der Öffentlichkeit an seiner Sitzung vom 9. August 2023 genehmigt. Diese sind am 1. September 2023 in Kraft getreten. Alle widersprechenden Vorschriften auf Gemeindeebene, insbesondere das Informationskonzept vom 22. Oktober 2007, werden aufgehoben.

Die entsprechenden Erlasse sind unter www. 3636.ch oder am Schalter der Gemeindeverwaltung einsehbar.
Der Gemeinderat


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