Zonenplanänderung «Gartenbau Knecht»

  30.10.2025 Buchholterberg

Genehmigung und Inkraftsetzung
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung Buchholterberg am 18. Juni 2025 beschlossene ordentliche Zonenplanänderung «Gartenbau Knecht» in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985, mit Datum vom 22. September 2025 genehmigt.

Die Änderungen des Zonenplanes traten vorbehältlich allfälliger Beschwerden am 22. Oktober 2025 in Kraft.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Buchholterberg, Dorf 19, 3615 Heimenschwand, eingesehen werden.

Heimenschwand, 22. Oktober 2025
Der Gemeinderat


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