Zustandekommen Referendum gegen die Überbauungsordnung at «Bostudenzelg Bläuerstrasse»

  28.08.2025 Thun

Der Gemeinderat hat festgestellt, dass das Referendum gegen den Stadtratsbeschluss vom 3. Juli 2025 betreffend Überbauungsordnung at «Bostudenzelg Bläuerstrasse» mit 1379 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates über das Zustandekommen des Referendums gegen die Überbauungsordnung at «Bostudenzelg Bläuerstrasse» kann nach Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden.

Der Gemeinderat


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