Ordentliche Gemeindeversammlung

  09.11.2023 Seftigen, Seftigen

Montag, 4. Dezember 2023, 20.00 Uhr, Aula

Traktanden:

1. Finanzplan 2023–2028; Kenntnisnahme
2. Budget 2024 und festlegen der Steueranlagen; Beschlussfassung
3. Ersatz Kommunalfahrzeug Werkhof – Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 230 000.–; Beschlussfassung
4. Sanierung Flachdächer Schulstrasse 9 und 11, inkl. Einbau PV-Anlage im Dachbereich Richtung Pausenhalle – Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 250 000.–; Beschlussfassung
5. Abschluss Verpflichtungskredit Projektkosten und Anschlussplanung Kappelen; Kenntnisnahme
6. Abschluss Verpflichtungskredit Ortsplanungsrevision; Kenntnisnahme
7. Verschiedenes und Orientierungen

Die «Dorfzytig» mit Kurzerläuterungen zu den Versammlungsgeschäften wird jeder Haushaltung zugestellt. Die Unterlagen zu den Traktanden können bei der Gemeindeschreiberei eingesehen oder unter www.seftigen.ch/behördenpolitik/gemeindeversammlung">www.seftigen.ch/behördenpolitik/gemeindeversammlung abgerufen werden.

Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt in Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Beweismittel sind beizulegen und die Beschwerde hat einen Antrag zu enthalten. Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, gerechnet ab der erstmaligen Publikation (Art. 67a Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind von den Versammlungsteilnehmenden sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, wozu alle freundlich eingeladen sind. Stimmberechtigt sind Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 20 Tagen bei der Gemeindeschreiberei Seftigen öffentlich auf und ist unter www.seftigen.ch einsehbar. Während der Auflage kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Im Anschluss an die Versammlung findet in der Aula ein Apéro statt, zu welchem alle freundlich eingeladen sind.

Der Gemeinderat


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