Aufhebung Verordnung Ehrungen der Einwohnergemeinde Zwieselberg per 31. Dezember 2023

  18.01.2024 Reutigen, Reutigen

Der Gemeinderat Zwieselberg hat an seiner Sitzung vom 11. Dezember 2023 die Verordnung Ehrungen der Einwohnergemeinde Zwieselberg vom 20. Oktober 2020 per 31. Dezember 2023 aufgehoben, da der fusionierten Gemeinde Reutigen ein fast identisches Reglement «Reglement Jugend-, Sport- und Kulturförderung vom 25. November 2002» vorliegt.

Der Beschluss wird hiermit gemäss Art. 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab erster Publikation schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Zwieselberg, 5. Januar 2024

Der Gemeinderat


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