Fakultatives Referendum – Nachkredit Ortsplanungsrevision

  25.01.2024 Burgistein, Burgistein

Der Gemeinderat hat folgenden Beschluss gefasst, welcher dem fakultativen Referendum gemäss Art. 11 Abs. 2 Organisationsreglement unterliegt:

Genehmigung eines dem fakultativen Finanzreferendum unterstehenden Nachkredits im Betrag von Fr. 20 000.– für die Teilrevision Ortsplanung.

Gestützt auf Artikel 26 des Organisationsreglements vom 9. Dezember 2017 wird der Gemeinderatsbeschluss öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen zum Beschluss liegen während der Referendumsfrist in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen ab der Publikation das Referendum ergriffen werden. Kommt das Referendum gültig zustande, unterbreitet der Gemeinderat die Vorlage der nächsten Gemeindeversammlung zum Entscheid.

Für das fakultative Referendum sind erforderlich:
1. Einreichung bis spätestens 26. Februar 2024 beim Gemeinderat Burgistein.
2. Das Referendum kommt zustande, wenn das entsprechende Begehren von 5% der Stimmberechtigten der Gemeinde Burgistein unterzeichnet wird.

Burgistein, 16. Januar 2024

Der Gemeinderat


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