Reglement über die Benützung der Mehrzweckanlage und der «Hohle» Inkraftsetzung per 1. Januar 2024/ Fakultatives Referendum

  11.01.2024 Amsoldingen, Amsoldingen

Der Gemeinderat von Amsoldingen gibt, gestützt auf Art. 24 ff. der Gemeindeordnung, den Beschluss über die Inkraftsetzung des folgenden Reglements öffentlich bekannt:

Reglement über die Benützung der Mehrzweckanlage und der «Hohle» (Benützungsreglement)
Der Gemeinderat hat das Reglement an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023, gestützt auf Art. 13 Abs. 2 der Gemeindeordnung, beschlossen. Das Reglement ersetzt das aktuelle Benützungsreglement der Mehrzweckanlage. Zur «Hohle» besteht kein aktuelles Reglement.

Fakultatives Referendum
Die Inkraftsetzung des Reglements untersteht dem fakultativen Referendum. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnung eines entsprechenden Begehrens an den Gemeinderat Amsoldingen verlangen, dass die Änderung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet wird.

Referendumsfrist:
5. Januar bis 5. Februar 2024

Nach ungenutztem Ablauf der Referendumsfrist gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung des Reglements öffentlich bekannt. Gegen diese Inkraftsetzung wird innert 30 Tagen nach deren Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Thun schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden können.

Verordnung über die Benützung der Mehrzweckanlage und der «Hohle» (Benützungsverordnung)
Mit dem Benützungsreglement hat der Gemeinderat auch die Verordnung über die Benützung der Mehrzweckanlage und der «Hohle» genehmigt. Die Inkraftsetzung erfolgt unter Vorbehalt der Inkraftsetzung des Benützungsreglements und wird publiziert.

Öffentliche Auflage
Alle Unterlagen liegen während der Referendumsfrist öffentlich bei der Gemeindeverwaltung Amsoldingen auf und können auf der Webseite heruntergeladen werden.


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