Öffentliche Bekanntmachung

  08.02.2024 Burgistein, Burgistein

Änderung Überbauungsordnung Camping obere Elbschen Genehmigung und Inkraftsetzung

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat Burgistein am 25. September 2023 beschlossene Änderung der Überbauungsordnung in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 am 6. Dezember 2023 genehmigt.

Die Überbauungsordnung trat am 1. Februar 2024 in Kraft.

Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Burgistein, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung Bern, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Burgistein, 6. Januar 2024
Der Gemeinderat


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