Reglement über die Benützung der Mehrzweckanlage und der «Hohle» (Benützungsreglement) Inkrafttreten per 1. Januar 2024

  21.03.2024 Amsoldingen, Amsoldingen

Das Benützungsreglement lag während der Referendumsfrist vom 5. Januar bis 5. Februar auf der Gemeindeverwaltung auf und war auf der Webseite www.amsoldingen.ch verfügbar.

Innerhalb der Frist wurde das fakultative Referendum nicht ergriffen. In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das Benützungsreglement vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft tritt.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.

Der Gemeinderat


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