Organisationsverordnung

  28.03.2024 Reutigen, Reutigen

Die Organisationsverordnung wurde angepasst. Die Organisationsverordnung wurde vom Gemeinderat an der Sitzung vom 20. März 2024 genehmigt und ist per 1. Januar 2024 in Kraft getreten.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, schriftlich und begründet Beschwerde geführt werden. Die Verordnung liegt während der Beschwerdefrist auf der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf und kann auf www.reutigen.ch kostenlos heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat


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