Ordentliche Gemeindeversammlung

  25.04.2024 Seftigen, Seftigen

Montag, 27. Mai 2024, 20.00 Uhr, Aula

Traktanden:

1. Genehmigung Jahresrechnung 2023; Beschlussfassung
2. Datenschutzbericht 2023; Kenntnisnahme
3. Anschluss an Fernheizung und Rückbau Holzschnitzelheizung – Abschluss Verpflichtungskredit; Kenntnisnahme Genehmigung Nachkredit von Fr.17 118.20; Beschlussfassung
4. Sanierung Decke und Tore im Feuerwehrmagazin und Werkhof – Abschluss Verpflichtungskredit; Kenntnisnahme
5. Verschiedenes und Orientierungen

Die «Dorfzytig» mit Kurzerläuterungen zu den Versammlungsgeschäften wird jeder Haushaltung zugestellt. Die Jahresrechnung 2023 und die Unterlagen zu den übrigen Traktanden können bei der Gemeindeschreiberei eingesehen oder unter www.seftigen.ch/behörden-politik/">www.seftigen.ch/behörden-politik/ gemeindeversammlung abgerufen werden. Exemplare der Jahresrechnung sind bei der Finanzverwaltung kostenlos erhältlich.

Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Beweismittel sind beizulegen und die Beschwerde hat einen Antrag zu enthalten. Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, gerechnet ab der erstmaligen Publikation (Art. 67a Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind von den Versammlungsteilnehmenden sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).

Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, wozu alle freundlich eingeladen sind. Stimmberechtigt sind Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer-Bürgerrecht besitzen und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Das Protokoll dieser Versammlung liegt spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 20 Tagen bei der Gemeindeschreiberei Seftigen öffentlich auf und ist unter www.seftigen.ch einsehbar. Während der Auflage kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.

Im Anschluss an die Versammlung findet in der Aula ein Apéro statt, zu welchem alle freundlich eingeladen sind.

Der Gemeinderat


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