Abwasserentsorgungsreglement – Inkrafttreten

  15.08.2024 Seftigen, Seftigen

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. März 2024 beschlossene «Abwasserentsorgungsreglement» keine Beschwerde erhoben wurde. Das Reglement tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft. Es kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.seftigen.ch/reglemente abgerufen werden.
Der Gemeinderat


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