Hundetaxe 2024

  08.08.2024 Seftigen, Seftigen

Gemäss Reglement über die Hundetaxe vom 27. Mai 2013 sind alle Hundehalterinnen und Hundehalter taxpflichtig, welche am 1. August in der Gemeinde Wohnsitz haben, sofern ihr Hund am Stichtag älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt Fr. 70.– pro Hund.

Allen bei der Finanzverwaltung registrierten Hundehalterinnen und Hundehaltern wird die Hundetaxe Ende August in Rechnung gestellt. Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, welche ihren Hund noch nicht angemeldet haben, dies unter Angabe der Mikrochip-Nummer bei der Finanzverwaltung Seftigen bis spätestens 16. August nachzuholen (Telefon 033 346 60 85 oder finanzverwaltung@ seftigen.ch). Allfällige Mutationen wie Halterwechsel oder Tod des Hundes sind der Finanzverwaltung Seftigen laufend zu melden.

Gemäss eidgenössischer Gesetzgebung müssen alle Hunde mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Amicus-Datenbank (www. amicus.ch) geführt werden. Die Erstaufnahme erfolgt durch den Tierarzt.
Die Finanzverwaltung


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