Öffentliche Planauflage Einzonung Parzelle 303 «Areal Usserdorf»

  05.09.2024 Seftigen, Seftigen

Der Gemeinderat Seftigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die Einzonung der Parzelle 303 «Areal Usserdorf» mittels Änderung des Zonenplans und des Baureglements für die Realisierung einer Wohnüberbauung zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30. August bis 30. September, in der Gemeindeschreiberei Seftigen öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde unter www.seftigen.ch/projekte/ einzonung-areal-usserdorf verfügbar.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Seftigen einzureichen. Einigungsverhandlungen werden voraussichtlich am 4. und/oder 11. Oktober 2024 durchgeführt.
Der Gemeinderat


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