Burgergemeinde Zwieselberg

  31.10.2024 Reutigen, Reutigen

Ordentliche Burgerversammlung Mittwoch, 4. Dezember, 20.00 Uhr, im Schulhaus Zwieselberg

Traktanden:
1. Protokoll der Sitzung vom 1. Mai 2024
2. Budget 2025
3. Orientierung betreffend Holzrüsten Winter 2024/25 und Losholzabgabe
4. Orientierung betreffend Neufassung Organisationsreglement
5. Orientierung und Unvorhergesehenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Der Burgerrat


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