Ordentliche Gemeindeversammlung
24.10.2024 Seftigen, SeftigenMontag, 25. November 2024, 20.00 Uhr, Aula
Traktanden:
1. Finanzplan 2024–2029; Kenntnisnahme
2. Budget 2025 und festlegen der Steueranlagen; Beschlussfassung
3. Wiederwahl Rechnungsprüfungsorgan für die Dauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028; Beschlussfassung
4. Einzonung Parzelle 303 «Areal Usserdorf»; Beschlussfassung
5. Totalrevision Personalreglement; Beschlussfassung
6. Anpassung Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von
Investitionen im Verwaltungsvermögen; Beschlussfassung
7. Verschiedenes und Orientierungen
Die «Dorfzytig» mit Kurzerläuterungen zu den Versammlungsgeschäften wird jeder Haushaltung zugestellt. Das Personalreglement (Traktandum 5) und das Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen (Traktandum 6) liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeschreiberei zur Einsichtnahme auf. Die Planungsinstrumente «Areal Usserdorf» (Traktandum 4) und die Unterlagen zu den übrigen Traktanden können ebenfalls bei der Gemeindeschreiberei eingesehen oder unter www.seftigen.ch/politik">www.seftigen.ch/politik abgerufen werden.
Beschwerden gegen die Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen. Beweismittel sind beizulegen und die Beschwerde hat einen Antrag zu enthalten. Für die Anfechtung von Vorbereitungshandlungen beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, gerechnet ab der erstmaligen Publikation (Art. 67a Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften sind von den Versammlungsteilnehmenden sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz).
Die Gemeindeversammlung ist öffentlich, wozu alle freundlich eingeladen sind. Stimmberechtigt sind Frauen und Männer ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht besitzen und mindestens seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben.
Das Protokoll dieser Versammlung liegt spätestens zehn Arbeitstage nach der Versammlung während 20 Tagen bei der Gemeindeschreiberei Seftigen öffentlich auf und ist unter www.seftigen.ch einsehbar. Während der Auflage kann schriftlich und begründet Einsprache beim Gemeinderat erhoben werden.
Das neue Transportfahrzeug der Feuerwehr Seftigen kann vor der Gemeindeversammlung ab 19.00 Uhr auf dem Vorplatz der Aula Seftigen besichtigt werden.
Im Anschluss an die Versammlung findet in der Aula ein Apéro statt, zu welchem alle freundlich eingeladen sind.
Der Gemeinderat