Amtliche Vermessung, Neuvermessung Seftigen Los 3
24.10.2024 Seftigen, SeftigenTeile der amtlichen Vermessung Seftigen stammen noch aus dem vorletzten Jahrhundert und sind vom Bund nur provisorisch anerkannt. Die Gemeinde Seftigen hat sich entschieden, das provisorisch anerkannte Restgebiet der Gemeinde neu zu vermessen.
Die Arbeiten wurden nach einer öffentlichen Ausschreibung an die Firma bbp geomatik ag, Liebefeld, vergeben. Den Plan des Projektgebietes finden Sie auf www.geozen.ch, Rubrik «Projekte», «Neuvermessung Seftigen Los 3».
Vermarkungsrevision
In den überbauten Gebieten des Loses 3 werden sämtliche Grenzzeichen einer Vermarkungsrevision unterzogen. Die Kosten für diese Vermarkungsarbeiten werden von der Gemeinde übernommen. Auf Wunsch und Kosten der Eigentümer kann auch ausserhalb der überbauten Gebiete eine Vermarkung vorgenommen werden.
Im Landwirtschafts- und Waldgebiet findet keine Vermarkungsrevision statt.
Die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer sind gebeten, nach Möglichkeit verdeckte Grenzzeichen in den Landwirtschafts- und überbauten Gebieten freizulegen. Die Grundeigentümerinnen- und Eigentümer werden schriftlich über die beginnenden Arbeiten orientiert.
Ersterhebung (Neuvermessung)
Sämtliche Grenzpunkte und die Detailpunkte (Gebäude, Mauern, Strassen, usw.) des Loses 3 werden neu vermessen und die Objekte im Datensatz der amtlichen Vermessung erfasst.
Es besteht die Möglichkeit, Grenzverläufe ohne Mitwirkung von Notar und Grundbuchamt kostenfrei zu bereinigen. Wünsche hinsichtlich Grenzbereinigungen sind bis 20. Dezember dem technischen Projektleiter, Herr René Gander (031 970 30 18) mitzuteilen.
Die Grenzen entlang von Güterwegen müssen an den effektiven Wegrand angepasst werden. Bei grösseren Differenzen ist das Einverständnis der betroffenen Grundeigentümer erforderlich. Das Geometerbüro oder die Gemeinde wird in diesen Fällen auf Sie zukommen.
Es ist unumgänglich, dass die Vermessungsfachleute die Grundstücke mehrmals betreten müssen. Die Geomatikunternehmung ist bemüht, die Kulturen und Gartenanlagen zu schonen und keinen unnötigen Schaden zu verursachen. Die Kosten der Vermessung werden durch Bund, Kanton und Gemeinde getragen.
Es ist vorgesehen, mit den Feldarbeiten anfangs November zu beginnen. Die Auf-lage der überarbeiteten Grundbuchpläne ist für Mitte 2026 vorgesehen. Die betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer werden zu gegebener Zeit darüber informiert.
Für eine fachliche Beratung und bei Fragen zur Ersterhebung steht Ihnen der technische Projektleiter René Gander (bbp geomatik ag, Könizstrasse 161, 3097 Liebefeld, Telefon 031 970 30 18) gerne zur Verfügung.
Der Gemeinderat
