Gemeindeversammlung
31.10.2024 Reutigen, ReutigenMontag, 2. Dezember 2024, 20.00 Uhr, im Singsaal, Schulhaus Reutigen
Traktanden:
1. Teilrevision Personalreglement; Genehmigung
2. Teilrevision Reglement zur Aufgabenüber tragung Zivilschutz; Genehmigung
3. Budget 2025; Genehmigung und Finanzplan 2025 – 2029; Kenntnisnahme
4. Neues Gemeindewappen; Wahl
5. Verschiedenes
Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich.
Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht)..
Protokoll
Das Protokoll wird vom 9. Dezember 2024 bis 8. Januar 2025 bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.
Stimmrecht
Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Reutigen oder der Gemeinde Zwieselberg wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.
Der Gemeinderat