Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement / Anpassung einmalige Anschlussgebühren per 1. Januar 2025

  21.11.2024 Amsoldingen, Amsoldingen

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111), gibt der Gemeinderat die Änderung des folgenden Erlasses bekannt:

Artikel 1 Gebührenverordnung zum Abwasserentsorgungsreglement

Der Gemeinderat hat, gestützt auf Art. 1 Abs. 3 des Gebührenreglements zum Abwasserentsorgungsreglement, die Anpassung der einmaligen Anschlussgebühren an den Baupreisindex Espace Mittelland per 1. Januar 2025 vorgenommen:

Neu beträgt die Anschlussgebühr pro BW Fr. 125.– (vorher Fr. 100.–). Diejenige für die Einleitung von Regenabwasser Fr. 1.25 (vorher Fr. 1.–) pro m2 entwässerte Fläche.
Die Änderung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden auf 1. Januar 2025 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab der ersten Publikation (14. November 2024) Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun geführt werden.
Der Gemeinderat


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