Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen – Inkrafttreten

  23.01.2025 Seftigen, Seftigen

In Anwendung von Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass gegen das von der Gemeindeversammlung am 25. November 2024 beschlossene «Reglement für die Spezialfinanzierung Werterhalt von Investitionen im Verwaltungsvermögen» keine Beschwerde erhoben wurde.

Das Reglement trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Es kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder unter www.seftigen.ch/reglemente abgerufen werden.


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