Burgergemeinde Zwieselberg
20.03.2025 Reutigen, ReutigenOrdentliche Burgerversammlung
Mittwoch, 30. April 2025, 20.00 Uhr, im Schulhaus Zwieselberg
Traktanden:
1. Protokoll der Sitzung vom 4. Dezember 2024
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
2.1 Orientierung Rechnungsabschluss
2.2 Revisionsbericht
2.3 Genehmigung Rechnung 2024
2.4 Datenschutzbericht
3. Einburgerung Peter und Aurelia Bacher mit Adina und Elia
4. Orientierung und Unvorhergesehenes
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Der Burgerrat
