Burgergemeinde Zwieselberg

  20.03.2025 Reutigen, Reutigen

Ordentliche Burgerversammlung
Mittwoch, 30. April 2025, 20.00 Uhr, im Schulhaus Zwieselberg

Traktanden:
1. Protokoll der Sitzung vom 4. Dezember 2024
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2024
2.1 Orientierung Rechnungsabschluss
2.2 Revisionsbericht
2.3 Genehmigung Rechnung 2024
2.4 Datenschutzbericht
3. Einburgerung Peter und Aurelia Bacher mit Adina und Elia
4. Orientierung und Unvorhergesehenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Der Burgerrat


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