Einwohnergemeindeversammlung

  08.05.2025 Reutigen, Reutigen

Montag, 16. Juni 2025, 20.00 Uhr, im Singsaal, Schulhaus Reutigen

Traktanden:
1. Gemeinderechnung 2024; Genehmigung
2. Abrechnung VerpflichtungskreditStrassensanierung Moosweg (Zwieselberg); Kenntnisnahme
3. Verpflichtungskredit Dachsanierung inkl.PVA Schulhaus Reutigen; Genehmigung
4. Reglement Betreuungsgutscheine;Genehmigung
5. Verschiedenes

Auflage
Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Reutigen öffentlich auf. Weitere Informationen zu den traktandierten Geschäften und Einsicht in die Akten sind nach Absprache mit der Gemeindeschreiberin möglich.

Rechtsmittel
Gegen Versammlungsbeschlüsse kann innert 30 Tagen (bei Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde erhoben werden (Art. 67a VRPG). Festgestellte Verfahrensmängel sind sofort zu beanstanden (Art. 49a GG; Rügepflicht).

Protokoll
Das Protokoll wird vom 23. Juni bis 23. Juli bei der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt (Art. 62 OgR). Einsprachen sind während der Auflagefrist an den Gemeinderat zu richten.

Stimmrecht Schweizerinnen und Schweizer, die seit drei Monaten in der Gemeinde Reutigen wohnhaft sind und das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, sind stimmberechtigt.
Der Gemeinderat


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