Anpassung Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Schule Seftigen

  10.04.2025 Seftigen, Seftigen

Der Gemeinderat hat am 17. März 2025 beschlossen, beim Artikel 2 Abs. 2 der Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Schule Seftigen eine Anpassung vorzunehmen.

Die Anpassung tritt per 1. April 2025 in Kraft.

Die Verordnung kann auf der Website www. seftigen.ch/reglemente abgerufen werden.
Der Gemeindeverwalter


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