Anpassung Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Schule Seftigen
03.04.2025 Seftigen, SeftigenBeachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Der Gemeinderat hat am 17. März 2025 beschlossen, beim Artikel 2 Abs. 2 der Verordnung über zweckbestimmte Zuwendungen Dritter an die Schule Seftigen eine Anpassung vorzunehmen.
Die Anpassung tritt per 1. April 2025 in Kraft.
Die Verordnung kann auf der Website www. seftigen.ch/reglemente abgerufen werden.
Der Gemeindeverwalter