Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt die Burgergemeinde Hilterfingen hiermit die Inkraftsetzung folgender Verordnung bekannt:
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Weihnachten und Neujahr, d.h. von Montag, 23. Dezember 2024 bis und mit Sonntag, 5. Januar 2025, geschlossen.
Die Gemeindeverwaltung bleibt über Weihnachten und Neujahr, d.h. von Montag, 23. Dezember 2024 bis und mit Sonntag, 5. Januar 2025, geschlossen.
Ressortverteilung Der Gemeinderat hat aufgrund von Artikel 5 der Organisations- und Geschäftsverordnung 2016 die Ressortverteilung und die entsprechenden Stellvertretungen vorgenommen. Die Zuweisungsbeschlüsse werden hiermit öffentlich bekannt gegeben.
Seit 1. August 2013 ist der zweijährige Kindergartenbesuch für alle Kinder grundsätzlich obligatorisch.
Seit 1. August 2013 ist der zweijährige Kindergartenbesuch für alle Kinder grundsätzlich obligatorisch.
Gesuchsteller: Marc Borntraeger, Schlossweg 43, 3626 Hünibach. Vertreterin / Projektverfasserin: Seger Architekten AG, Staatsstrasse 30, 3652 Hilterfingen. Grundeigentümer: Marc Borntraeger und Eveline Zbären, Schlossweg 43, 3626 Hünibach.
Präsident der Gemeinde und des Gemeinderates Hilterfingen
Beachten Sie auch die Rubrik «Versammlungen»
Abstimmungs-/Wahlausschuss Zur Leitung und Durchführung der auf den 24. November angesetzten eidgenössischen Volksabstimmungen und den Gemeindepräsidiumswahlen, ist der Abstimmungs- und Wahlausschuss wie folgt bestellt worden:
Ordentliche Burgergemeindeversammlung Freitag, 13. Dezember, 19.00 Uhr, im Forsthaus Burech, Hilterfingen