Burgergemeinde Zwieselberg

  28.03.2024 Reutigen, Reutigen

Ordentliche Burgergemeindeversammlung
Mittwoch, 1. Mai 2024, 20.00 Uhr, im Schulhaus Zwieselberg

Traktanden:
1. Protokoll der Sitzung vom 29. November 2023
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2023
2.2 Orientierung Rechnungsabschluss
2.3 Revisionsbericht
2.4 Genehmigung Rechnung 2023
2.5 Datenschutzbericht
3. Orientierung und Unvorhergesehenes

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun einzureichen (Art. 63 ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitiges Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Der Burgerrat


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