Entwicklungsraum Thun

  25.01.2024 Burgistein, Burgistein

Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Thun-Oberland West  (RGSK TOW) 2021
Änderung Siedlungsbegrenzung Burgistein Spittelmatte

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat die von der Geschäftsleitung des Entwicklungsraums Thun am 11. Oktober 2023 beschlossene geringfügige Änderung der Siedlungsbegrenzung Burgistein Spittelmatte im RGSK TOW 2021 in Anwendung von Art. 61 BauG am 22. Dezember 2023 genehmigt.

Die Genehmigung wird den gemäss Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG beschwerdebefugten Gemeinden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen sind nach Terminvereinbarung bei der Geschäftsstelle des Entwicklungsraums Thun einsehbar.

Die beschwerdebefugten Gemeinden können gegen den Genehmigungsbeschluss bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern (DIJ), Münstergasse 2, Postfach 3000, Bern 8, innert 30 Tagen nach Publikation Beschwerde führen.


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