Gebührentarif zum Begräbnisreglement / Teilrevision per 1. Januar 2025

  06.03.2025 Amsoldingen, Amsoldingen

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) gibt der Gemeinderat die Änderung des folgenden Erlasses bekannt:

Artikel 1, Ziffer 1 und 3 des Gebührentarifs zum Begräbnisreglements

Der Gebührentarif kann auf der Verwaltung bezogen oder via Webseite heruntergeladen werden.

Rechtsmittelbelehrung Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.
Der Gemeinderat


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