Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement / Anpassung einmalige Anschlussgebühren per 1. Januar 2025

  14.11.2024 Amsoldingen, Amsoldingen

Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111), gibt der Gemeinderat die Änderung des folgenden Erlasses bekannt:

Artikel 1 Gebührenverordnung zum Wasserversorgungsreglement

Der Gemeinderat hat, gestützt auf Art. 3 des Gebührenreglements zum Wasserversorgungsreglement, die Anpassung der einmaligen Anschlussgebühren an den Baupreisindex Espace Mittelland per 1. Januar 2025 vorgenommen:

Pro BW beträgt diese neu Fr. 125.– (vorher Fr. 100.–) und pro m3 uR
– für die ersten 1000 m3 uR neu Fr. 5.– (vorher Fr. 4.–)
– für die weiteren 2000 m3 uR neu Fr. 1.25 (vorher Fr. 1.–)
– für jeden weiteren m3 uR neu Fr. 0.60 (vorher Fr. 0.50)

Die Änderung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden auf 1. Januar 2025 in Kraft.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab der ersten Publikation (14. November 2024) Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun geführt werden.
Der Gemeinderat


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