Genehmigung Teilrevision Ortsplanung Burgistein

  07.11.2024 Burgistein, Burgistein

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Gemeindeversammlung Burgistein am 9. Dezember 2023 beschlossene Revision der Ortsplanung (bestehend aus Zonenplan Siedlung, Zonenplan Gewässerräume, Zonenplan Naturgefahren, Änderung Zonenplan Landschaft sowie das Baureglement) in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 25. Oktober 2024 genehmigt.

Mit dem Genehmigungsbeschluss wurden von Amtes wegen folgende Änderungen vorgenommen:
– Im Zonenplan Gewässerräume bei der Festlegung «Gewässerraum ohne Bewirtschaftungseinschränkungen (Randstreifen)» der Kartenausschnitt «C» gestrichen.
– In Art. 525 Abs. 1 Baureglement das Wort «oder» gestrichen.

Aktenauflage
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung Burgistein, beim Regierungsstatthalteramt Thun und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung Bern, jedermann zur Einsichtnahme offen.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat, von ihrem gesetzlichen Vertreter oder einem bevollmächtigten Anwalt eingereicht werden.

Burgistein, 29. Oktober 2024
Der Gemeinderat


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