Geringfügige Änderung des Zonenplanes Siedlung und Landschaft Zwieselberg im Gebiet «Munitionsfabrik»

  20.06.2024 Reutigen, Reutigen

Der Gemeinderat Reutigen bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV), die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 20. Juni bis 19. Juli, im Gemeindehaus Reutigen öffentlich auf.

Während der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Einwohnergemeinde Reutigen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Reutigen, 17. Juni 2024
Der Gemeinderat


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