Hinweis: Auf die Profilierung wird verzichtet (Art. 16 Abs. 3 BewD).
14.11.2024 Amsoldingen, AmsoldingenAuflage- und Einsprachefrist bis zum: 9. Dezember 2024.
Auflagestelle: Gemeinde Amsoldingen, Dorfstrasse 35, 3633 Amsoldingen, Gemeinde Thierachern, Dorfstrasse 1, 3634 Thierachern oder https://www.portal.ebau. apps.be.ch/public-instances?municipality =20920.
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Thun, 30. Oktober 2024
Regierungsstatthalteramt Thun
