Inkrafttreten Reglemente und Verordnungen (Wasserversorgung/Abwasserentsorgung)

  21.12.2023 Burgistein, Burgistein

In Anwendung von Art. 45 der Gemeindeverordnung des Kantons Bern vom 16. Dezember 1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass das an der Gemeindeversammlung vom 9. Dezember 2023 beschlossene total revidierte Wasserversorgungsreglement sowie das Abwasserentsorgungsreglement vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2024 in Kraft treten wird.

Weiter hat der Gemeinderat am 18. Dezember 2023 die dazugehörende Wasserversorgungsund die Abwasserentsorgungsverordnung genehmigt. Diese treten ebenfalls vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Erlasse können bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden und sind auf der Homepage www.burgistein.ch verfügbar.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, erhoben werden.

Burgistein, 15. Dezember 2023

Der Gemeinderat


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