Teilrevision Ortsplanung

  28.03.2024 Burgistein, Burgistein

Einzonung Parzelle Nr. 987/Spittelmatte – öffentliche Planauflage nach Art. 60 Abs. 1 BauG und Art. 54 Abs. 2 GG
Der Gemeinderat Burgistein bringt. gestützt auf Art. 60 Abs. 1 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 54 Abs. 2 Gemeindegesetz vom 16.03.1998, die Teilrevision Ortsplanung (Einzonung Parzelle Nr. 987/Spittelmatte), bestehend aus
– Änderung Zonenplan vom 22. März 2024
– Änderung/Ergänzung Baureglement vom 22. März 2024
– Erläuterungsbericht vom 22. März 2024
– Vorprüfungsbericht Amt für Gemeinden und Raumordnung vom 15. Februar 2024 zur öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, d.h. bis 29. April in der Gemeindeverwaltung Burgistein öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Burgistein unter www.burgistein.ch/de/">https://www.burgistein.ch/de/ aktuelles verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung, Burgiwil 21e, 3664 Burgistein, einzureichen.

Burgistein, 25. März 2024

Der Gemeinderat


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