Verordnung über die Benützung der Mehrzweckanlage und der «Hohle» (Benützungsverordnung) Inkrafttreten per 1. Januar 2024
14.03.2024 Amsoldingen, AmsoldingenGegen das Benützungsreglement der Mehrzweckanlage und der «Hohle» wurde das fakultative Referendum nicht ergriffen. Somit wird in Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Detzember 1998 (GV; BSG 170.111) hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Amsoldingen an seiner Sitzung vom 5. Februar 2024 die Verordnung über die Benützung der Mehrzweckanlage und der «Hohle» (Benützungsverordnung) erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfällig dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft. Die Verordnung ist auf der Webseite (www.amsoldingen.ch) oder auf der Gemeindeverwaltung verfügbar.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Thun erhoben werden.
Der Gemeinderat