Wahlvorschläge Gemeindewahlen

  24.10.2024 Seftigen, Seftigen

Für die Gesamterneuerungswahlen vom 24. November 2024 für die Amtsdauer vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2028 sind innert der reglementarischen Frist folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

1. Majorzwahlverfahren
Präsidentin / Präsident der Einwohnergemeinde und des Gemeinderates in einer Person (Personalunion):
Ryser Simon, geb. 1978, Geschäftsbereichsleiter, Gurnigelweg 3 (Forum Seftigen, neu)

2. Proporzwahlverfahren
7 Mitglieder des Gemeinderates

Liste 1 Schweizerische Volkspartei SVP
0101 Brönnimann Beat, geb. 1971, Unternehmer, Pfandersmatt 158 (bisher)
0102 Schenkel Francesca, geb. 1988, Betriebswirtschafterin HF, Bank-Fachspezialistin, Im Hüsi 8 (bisher)
0103 Dähler Jürg, geb. 1981, Bereichsleiter, Wydmatt 28
0104 Neuhaus Daniela, geb. 1983, Leiterin AHV-Zweigstelle, Breitenacker
0105 Schenkel Francesca, geb. 1988, Betriebswirtschafterin HF, Bank-Fachspezialistin, Im Hüsi 8 (bisher)
0106 Neuhaus Daniela, geb. 1983, Leiterin AHV-Zweigstelle, Breitenacker
0107 Dähler Jürg, geb. 1981, Bereichsleiter, Wydmatt 28

Liste 2 Evangelische Volkspartei EVP
0201 Baumann Roland, geb. 1955, Sozialpädagoge, Hofacker 3 (bisher)
0202 Baumann Roland, geb. 1955, Sozialpädagoge, Hofacker 3 (bisher)
0203 Aebersold Adrian, geb. 1975, Physiotherapeut, Ausserdorf 32
0204 Gurtner Ernst, geb. 1961, Betagtenbetreuer, Dorfstrasse 36
0205 Hauri Michelle, geb. 1996, Primarlehrerin, Buchholzstrasse 12
0206 Ryser Alina, geb. 1994, Unternehmerin, Oberdorfstrasse 20
0207 von Gunten Danae, geb. 1996, Lehrerin, Buchholzstrasse 12

Liste 3 Sozialdemokratische Partei SP
0301 Dänzer Roland, geb. 1972, Elektrokontrolleur, Blattackerstrasse 11 (bisher, parteilos)
0302 Dänzer Roland, geb. 1972, Elektrokontrolleur, Blattackerstrasse 11 (bisher, parteilos)
0303 Gurtner Peter, geb. 1962, Berufsfeuerwehrmann, Hausmatt 9 (bisher, parteilos)
0304 Gurtner Peter, geb. 1962, Berufsfeuerwehrmann, Hausmatt 9 (bisher, parteilos)
0305 Hofer Urs, geb. 1973, Lehrer, Bühlti 52
0306 Hofer Urs, geb. 1973, Lehrer, Bühlti 52

Stille Wahl für das Amt des Gemeindepräsidenten
Nachdem innert der reglementarischen Frist für das Amt der Präsidentin / des Präsidenten der Einwohnergemeinde und des Gemeinderates nur ein Kandidat vorgeschlagen wurde, hat der Gemeinderat in Anwendung von Art. 51 des Wahlreglementes Simon Ryser in stiller Wahl als neuen Gemeindepräsidenten erklärt. Für dieses Amt findet somit kein öffentlicher Wahlgang statt.

Ausübung des Wahlrechts
– Gemäss Art. 13 Gemeindegesetz sind in Gemeindeangelegenheiten Frauen und Männer stimmberechtigt, die seit mindestens 3 Monaten in der Gemeinde Seftigen wohnhaft und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.
– Das Wahlmaterial wird den Stimmberechtigten spätestens 15 Tage vor dem Wahltag zugestellt. Stimmberechtigte, die im Stimmregister eingetragen sind und keine Ausweiskarte erhalten oder diese verloren haben, können bei der Gemeindeschreiberei bis Donnerstag, 21. November, 16.00 Uhr, ein Doppel verlangen.

Stimmabgabe an der Urne
Für die Stimmabgabe ist das Lokal im Schulhaus (Eingangshalle) wie folgt geöffnet: Sonntag, 24. November, 10.00 bis 11.00 Uhr.

Briefliche Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Wahlmaterials zulässig. Wer brieflich wählen will, legt den Wahlzettel in das Abstimmungsund Wahlzettelkuvert und klebt dieses zu. Das verschlossene Kuvert ist zusammen mit der persönlich unterzeichneten Ausweiskarte in das Antwortkuvert zu legen. Dieses ist ebenfalls zu verschliessen und es darf keine Kennzeichen tragen. Das Antwortkuvert ist sodann frankiert der Post zu übergeben oder in den Abstimmungsbriefkasten bei der Gemeindeverwaltung Seftigen einzuwerfen (letzte Leerung Samstag, 23. November, 20.00 Uhr). Im übrigen wird auf die Bestimmungen über die briefliche Stimmabgabe verwiesen, die auf dem Abstimmungskuvert abgedruckt sind.

Stellvertretung
Die Stimmabgabe mittels Stellvertretung ist nicht zulässig.

Auszähllokal
Die Auszählung findet in der Gemeindeverwaltung statt.

Bekanntgabe der Resultate
Die Resultate werden am Wahlsonntag ab 12.00 Uhr durch den Wahlausschuss im Restaurant Höfli, Dorfstrasse 14, bekannt gegeben. Ferner wird das Wahlergebnis im Schaukasten bei der Gemeindeverwaltung angeschlagen und in der nächstfolgenden Ausgabe des Amtsanzeigers publiziert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Wahlen in Gemeindeangelegenheiten kann innert 10 Tagen nach dem Wahltag beim Regierungsstatthalter von Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, Beschwerde geführt werden (Art. 67a VRPG). Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung und die Unterschrift enthalten.
Der Gemeinderat




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