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Amtliche Publikationen

Allgemeine Publikationen

Publikationen 1401 Publikationen
Allgemeine Publikationen Blumenstein
Hundetaxe
Gemäss dem Gebührenreglement 2013 der Gemeinde Blumenstein ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. August älter als sechs Monate ist, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Hundetaxe beträgt neu Fr. 100.– pro Hund. Allen registrierten Hundehalterinnen und Hundehaltern wird die Hundetaxe im August in Rechnung gestellt.
30.07.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Betriebshelferdienst Region Thun
Der Betriebshelferdienst kann nach Möglichkeit landwirtschaftlichen Betrieben gut ausgebildete Betriebshilfen zur Verfügung stellen. Bei Krankheit, Unfall, Militärdienst, Arbeitsüberlastung und Ferien können bei Christa Reusser, Burghalten 13, 3623 Teuffenthal, Tel. 079 285 78 70, entsprechende Begehren gestellt werden.
30.07.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Thunfest 2026 – generelle Überzeit innerhalb des Festgebietes bis 2.30 Uhr
Gestützt auf Art. 13 Abs. 3 des Gastgewerbegesetzes vom 11. November 1993 wird den Gastgewerbe- und Festwirtschaftsbetrieben in der Thuner Innenstadt im Rahmen des Thunfests eine generelle Überzeit von Freitag, 7. August auf Samstag, 8. August sowie von Samstag, 8. August auf Sonntag, 9. August bis jeweils 2.30 Uhr (ohne Toleranz) erteilt.
23.07.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Erbvertrag: Eröffnung
Die nachstehend genannte Person hat eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen eine Abschrift zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
09.07.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Letztwillige Verfügung: Eröffnung
Die nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen eine Abschrift zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB. Gesetzliche Erben können innerhalb der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften ve…
02.07.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Letztwillige Verfügung
Nachstehend genannte Person hat drei letztwillige Verfügungen hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB. Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfall…
02.07.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Erbvertrag: Eröffnung
Die nachstehend genannte Person hat eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen eine Abschrift zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
02.07.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Erbvertrag: Eröffnung
Die nachstehend genannte Person hat eine Verfügung von Todes wegen hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen eine Abschrift zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB.
25.06.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Letztwillige Verfügung
Nachstehend genannte Person hat drei letztwillige Verfügungen hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB. Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfall…
25.06.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Letztwillige Verfügung: Eröffnung
Die nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen eine Abschrift zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB. Gesetzliche Erben können innerhalb der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften ve…
25.06.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Betriebshelferdienst Region Thun
Der Betriebshelferdienst kann nach Möglichkeit landwirtschaftlichen Betrieben gut ausgebildete Betriebshilfen zur Verfügung stellen. Bei Krankheit, Unfall, Militärdienst, Arbeitsüberlastung und Ferien können bei Christa Reusser, Burghalten 13, 3623 Teuffenthal, Tel. 079 285 78 70, entsprechende Begehren gestellt werden.
25.06.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Letztwillige Verfügung
Nachstehend genannte Person hat drei letztwillige Verfügungen hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB. Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfall…
18.06.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Letztwillige Verfügung: Eröffnung
Die nachstehend genannte Person hat eine letztwillige Verfügung hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen und eingesetzten Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen eine Abschrift zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB. Gesetzliche Erben können innerhalb der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften ve…
18.06.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Beschlüsse der Abgeordnetenversammlung des Gemeindeverbandes Anzeiger Verwaltungskreis Thun
Mittwoch, 27. Mai 2026, 17.00 Uhr, Restaurant Schönbühl, Hilterfingen
04.06.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Betriebshelferdienst Region Thun
Der Betriebshelferdienst kann nach Möglichkeit landwirtschaftlichen Betrieben gut ausgebildete Betriebshilfen zur Verfügung stellen. Bei Krankheit, Unfall, Militärdienst, Arbeitsüberlastung und Ferien können bei Christa Reusser, Burghalten 13, 3623 Teuffenthal, Tel. 079 285 78 70, entsprechende Begehren gestellt werden.
28.05.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Eröffnung Verfügungen von Todes wegen
Verstorbene Person: Ingeborg Kugler geb. Greulich Heimatort: Unterlangenegg BE Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 14. Mai 1942 Geboren in: Gleisdorf, Österreich Todesdatum: 15. Dezember 2025 Verstorben in: Unterlangenegg BE Zivilstand: verwitwet Wohnhaft gewesen: Kreuzweg 111a, 3614 Unterlangenegg
21.05.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Eröffnung Verfügungen von Todes wegen
Verstorbene Person: Ingeborg Kugler geb. Greulich Heimatort: Unterlangenegg BE Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 14. Mai 1942 Geboren in: Gleisdorf, Österreich Todesdatum: 15. Dezember 2025 Verstorben in: Unterlangenegg BE Zivilstand: verwitwet Wohnhaft gewesen: Kreuzweg 111a, 3614 Unterlangenegg
15.05.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Eröffnung Verfügungen von Todes wegen
Verstorbene Person: Ingeborg Kugler geb. Greulich Heimatort: Unterlangenegg BE Staatsbürgerschaft: Schweiz Geburtsdatum: 14. Mai 1942 Geboren in: Gleisdorf, Österreich Todesdatum: 15. Dezember 2025 Verstorben in: Unterlangenegg BE Zivilstand: verwitwet Wohnhaft gewesen: Kreuzweg 111a, 3614 Unterlangenegg
07.05.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Schwimmbad Uetendorf
Das Schwimmbad Uetendorf wird am Samstag, 9. Mai um 12.00 Uhr geöffnet.
07.05.2026 ›
Allgemeine Publikationen
Letztwillige Verfügung
Nachstehend genannte Person hat drei letztwillige Verfügungen hinterlassen. Soweit die Adressen der gesetzlichen Erben der Eröffnungsbehörde bekannt sind, hat sie diesen Abschriften zugestellt. Für gesetzliche Erben unbekannten Aufenthaltes gilt die hiernach folgende Publikation als Eröffnung im Sinne von Artikel 558 ZGB. Gesetzliche Erben können innert der Auflagefrist in die letztwillige Verfügung Einsicht nehmen, davon Abschriften verlangen und gegebenenfall…
30.04.2026 ›