Thun
Hinweis auf Kurtaxenpflicht in Thun
Das Kurtaxreglement der Stadt Thun (KTR) schreibt vor, dass alle Personen, die in der Gemeinde Thun ohne steuerrechtlichen Wohnsitz entgeltlich übernachten, eine Kurtaxe entrichten müssen. Der Verein Thun-Thunersee Tourismus ist befugt, im Auftrag des Gemeinderates der Stadt Thun die Kurtaxe und die Beherbergungsabgabe einzuziehen. Betroffene Beherbergende sind verpflichtet, sich bei Thun-Thunersee Tourismus anzumelden: Unterkunft- und Vermieterbetreuung, Telefon 033 225 90 00, fewo@t…