Homberg
Freihalten des Lichtraumprofiles
Um jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu verhindern, werden alle Anstösser an Strassen, Wegen und Trottoirs aufgefordert, Bäume, Grünhecken, Sträucher und landwirtschaftliche Kulturen so rasch als möglich, alljährlich jedoch bis spätestens 31. Mai auf das vorgeschriebene Lichtmass zurückzuschneiden. Falls erforderlich sind die Arbeiten im Verlaufe des Jahres zu wiederholen.