Öffentliche Planauflage

  24.08.2023 Homberg

Überbauungsordnung «Erschliessung Rütschibrunnen» mit Baubewilligung nach Art. 88 Abs. 6 BauG
Die öffentliche Auflage erfolgt, gestützt auf Artikel 35 und 60 des Baugesetzes (BauG; BSG 721.0), Artikel 122b der Bauverordnung (BauV; BSG 721.1), Art. 6 Abs. 1 des Koordinationsgesetzes (KoG; BSG 724.1), Art. 45 des Baubewilligungsdekretes (BewD; BSG 725.1).

1. Überbauungsordnung «Erschliessung Rütschibrunnen», bestehend aus

– Überbauungsplan 1:500 (Situationsplan) Nr. 1560-A
– Landerwerbsplan 1:500 Nr. 1560-B
– Erläuterungs- und Mitwirkungsbericht

2. Baugesuch

Bauvorhaben: Neubau Detailerschliessungsstrasse.
Gesuchstellerin: Einwohnergemeinde Homberg, Dorfstrasse 42, 3622 Homberg b. Thun.
Projektverfasserin: Gerber+Pieren Ingenieure AG, Brauereiweg 1, 3612 Steffisburg. Lage: Rütschibrunnen, Parzellen Nr. 289, 377, 378.
Koordinaten: 2 617 358 / 1 180 624.
Nutzungszonen: UeO «Erschliessung Rütschibrunnen».
Beanspruchte Ausnahme: Bauten und Anlagen im Strassenabstand SG Art. 80.
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Homberg, Dorfstrasse 42, 3622 Homberg b. Thun.

Betreffend Aufstellen von Profilen / Verpflockung werden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Der neue Fahrbahnrand wird so verpflockt und markiert, dass die landwirtschaftliche Bewirtschaftung dadurch möglichst wenig beeinträchtigt wird. Es wird auf die Gesuchsakten und die vereinfachte Markierung / Verpflockung im Gelände verwiesen.

Auflage- und Einsprachefrist:
18. August bis 18. September 2023.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie allfällige Begehren um Lastenausgleich sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet der Gemeindeverwaltung Homberg einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindeverwaltung innert der Auflagefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 BauG).

In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b Abs. 1 BauG).

Homberg, 14. Juli 2023

Der Gemeinderat


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