Baupublikation Uetendorf

  16.10.2019

Bauherrschaft: Spitex Region Stockhorn, Müller Theo, Thunstrasse 87, 3661 Uetendorf.
Projektverfasserin: Hossmann Holzbau & Architektur AG, Müller Jael, Viehweidstrasse 67, 3123 Belp.
Bauvorhaben: Abbruch Garage und diverse Nebengebäude, Umnutzung Restaurant in Geschäftsstelle Spitex und einer Wohnung mit energietechnischer Sanierung sowie Anbau Carport und Velounterstand.
Standort / Parzelle: Uttigenstrasse 30 (Spitex + Wohnung). Uttigenstrasse 30a, 30b + 30c (Abbrüche), Parzellen Nr. 1330 (Spitex + Wohnung) + 1867 (Abbrüche).
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone WG 2.
Koordinaten: 2 611 954 / 1 180 392.
Ausnahmen: Unterschreiten des Strassenabstandes beim Carport (Art. 7 Abs. 4 GBR).
Auflageort und Einsprachestelle: Bauabteilung Uetendorf.
Auflage- und Einsprachefrist bis zum: 11. November 2019.

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35 BauG).
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 + 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Uetendorf, 4. Oktober 2019

Bauabteilung Uetendorf


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