Evangelisch-reformierte Gesamtkirchgemeinde Thun

  22.06.2023 Kirchliche Publikationen

Grosser Kirchenrat
Beschlüsse vom 12. Juni 2023

1. Protokoll der Sitzung vom 9. Januar 2023; Das Protokoll der Sitzung vom 9. Januar 2023 wird genehmigt.
2. Wahlen Amtsperiode 2023 – 2026; Nachwahl für Finanz- und Personalkommission; Bernhard Neuenschwander (Finanzkommission) und Christoph Lerch (Personalkommission) werden gewählt.
3. Jahresrechnung 2022; Genehmigung
3.1 Von den vom Kleinen Kirchenrat bewilligten Nachkrediten wird Kenntnis genommen.
3.2 Der Nachkredit im Betrag von Fr. 600 000.– wird wie folgt genehmigt:
– Einlage von Fr. 500 000.– in die Spezialfinanzierung kirchgemeindeübergreifende Projekte
– Einlage von Fr. 100 000.– in die Spezialfinanzierungen Kirchenleben der Kirchgemeinden; Aufteilung anhand der Kirchenmitglieder.
3.3 Die Jahresrechnung 2022 mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 161 369.97 bei einem Gesamtaufwand von Fr. 11 644 534.32 und einem Gesamtertrag von Fr. 11 805 904.29 wird genehmigt.
3.4 Die Investitionsrechnung 2022 mit Nettoausgaben von Fr. 54 846.25 wird genehmigt.
4. Datenschutz; Jahresbericht 2022; Der Jahresbericht der Datenschutz-Aufsichtsstelle wird zur Kenntnis genommen.
5. Wahl der Revisions- und Datenaufsichtsstelle für das Jahr 2023;
Die Firma BDO AG, Burgdorf, wird als Revisions- und Datenaufsichtsstelle für das Jahr 2023 wiedergewählt.
6. Fusionsprojekt «Eine Kirchgemeinde Thun»; Der Kreditantrag von Fr. 595 000.– wird genehmigt.
7. Brot für alle; Spendenziele 2023; Der Antrag, das Spendenergebnis 2023 über Fr. 25 000.– auf verschiedene Projekte zu verteilen, wird genehmigt.
8. Entwicklungszusammenarbeit; Projekte 2023; Beiträge; Der Antrag für die Verteilung der Beiträge von Fr. 397 500.– wird genehmigt.
9. Motion David Pfister vom 26. November 2022; Korrektur der Kostenverteilung Sozialdienste; Die Motion wird abgelehnt und abgeschrieben.
10. Kleine Anfrage Fraktion Thun-Strättligen; Bauprojekt Bürglenstrasse / Schönaustrasse; Die Kleine Anfrage wird beantwortet.
11. Postulat Peter Kratzer vom 11. April 2023; Bauprojekt Bürglenstrasse / Schönaustrasse; Das Postulat wird als erheblich erklärt und abgeschrieben.

Beschwerde
Gegen die vorstehenden Beschlüsse kann gemäss Art. 60 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) Beschwerde geführt werden. In Wahlsachen sowie die Handlungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung einer Wahl oder einer Abstimmung betreffend beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage, in allen übrigen Angelegenheiten 30 Tage ab Veröffentlichung. Allfällige Beschwerden sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun, einzureichen.
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