Hundetaxe 2023

  27.07.2023 Unterlangenegg

Gemäss dem Gebührenreglement der Gemeinde Unterlangenegg vom 21. August 2013 ist für jeden gehaltenen Hund, der am 1. August mindestens 6 Monate alt ist, eine Hundetaxe zu entrichten. Die Taxe wurde mit dem Voranschlag/Budget 2023 vom 7. Dezember 2022 auf Fr. 50.– für jeden Hund festgelegt. Die Rechnungen werden im August an die registrierten Hundehalter versendet.

Hundehalterinnen und Hundehalter, welche am 1. August kein Tier mehr besitzen oder Personen, die neu einen Hund halten, bitten wir, sich telefonisch mit der Gemeindeverwaltung Unterlangenegg (Tel. 033 453 22 33) in Verbindung zu setzen.

Chip-Pflicht für alle Hunde
Seit 2007 müssen alle Hunde in der Schweiz eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Datenbank Amicus (früher Anis) registriert sein. Dadurch sollen Abklärungen nach Bissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen, verwahrlosten oder ausgesetzten Hunden erleichtert werden.

Damit die Datenbank stets aktuell ist sind die Hundehalter/innen verpflichtet, Besitzerwechsel sowie den Tod eines Hundes innert 10 Tagen dem Amicus zu melden; mehr Informationen dazu finden Sie auf www.amicus.ch. Für die Änderung der Personendaten, der Adresse und die Erstregistrierung als neuer Hundehalter ist die Wohnsitzgemeinde zuständig. Änderungen der Tierdaten melden Sie bitte dem Tierarzt.

Die Gemeindeverwaltung


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