Sperrgebiet im Ahörndler in Wattenwil: Generelles Betretungsverbot fürs Rutschgebiet (Allgemeinverfügung)

  29.02.2024 Wattenwil, Wattenwil

Am 19. Februar 2024 hat der Gemeinderat Wattenwil auf Empfehlung der Abteilung Naturgefahren des Kantons Bern ein generelles Betretungsverbot fürs Rutschgebiet Ahörndler in Wattenwil festgelegt. Das Verbot gilt ebenfalls für den in diesem Gebiet liegenden Wanderweg.

Innerhalb des Sperrgebiets besteht aufgrund zahlreicher Risse im Boden und durch umstürzende Bäume eine erhebliche Gefährdung für Personen.

Vom Betretungsverbot ausgenommen sind einzig Einsätze für die Ereignisbewältigung durch Organe der Einwohnergemeinde Wattenwil, der Burgergemeinde Wattenwil, des Wasserbauverbands Obere Gürbe, der kantonalen Behörden und durch sie beauftragte Dritte.

Die Allgemeinverfügung und die jeweils aktuelle Kartenübersicht sind unter www.watten wil.ch oder am Schalter der Gemeindeverwaltung einsehbar. Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb von 30 Tagen seit Eröffnung beim Regierungsstatthalteramt Thun Beschwerde erhoben werden. Die aufschiebende Wirkung einer allfälligen Beschwerde wird aufgrund der akuten Gefährdung entzogen.

Zuwiderhandlungen gegen die vorliegende Allgemeinverfügung werden mit Busse bestraft. Wir danken der Bevölkerung für das strikte Einhalten des Betretungsverbots.

Der Gemeinderat


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