Mitteilung an die Waldbesitzenden

  18.04.2024 Kanton Bern, Kanton Bern

Borkenkäfer an Fichte und Tanne 2024
Dank abnehmender Käferpopulation und der erfolgreich durchgeführten Käferbekämpfung, blieben die Schäden im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr insgesamt stabil.
Aufgrund des trockenen Spätsommers 2023 muss in diesem Jahr gebietsweise mit erheblichem Borkenkäferbefall gerechnet werden. Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern fordert deshalb alle Waldbesitzenden auf, die folgenden Massnahmen zu ergreifen (gestützt auf Art. 12 des kantonalen Waldgesetzes):

1. Beobachtung der Wälder
Um einer Massenvermehrung von Borkenkäfern vorzubeugen, bitten wir die Waldbesitzenden, ihre Parzellen regelmässig zu kontrollieren. Windwurf- und Schneedruckschäden an Fichten sind frühzeitig aufzurüsten. Erkennbar ist frischer Borkenkäferbefall bei Fichten und Tannen u.a. durch Bohrmehl am Stamm oder durch rote Färbung der Baumkronen.

2. Käferbekämpfung
Käferbekämpfungsmassnahmen müssen ausgeführt werden, solange sich entweder weisse Larven oder hellbraune Jungkäfer unter der Rinde befinden. Daher muss die Käferbekämpfung je nach Entwicklungsstadium und Witterung innerhalb von nur wenigen Tagen bis maximal zwei bis vier Wochen ausgeführt werden. Sind die ausgewachsenen Borkenkäfer einmal ausgeflogen, sind Massnahmen an diesen Bäumen wirkungslos.

3. Beiträge
Der Kanton kann im Schutzwald Beiträge an angeordnete Bekämpfungsmassnahmen ausrichten. Die Massnahmen müssen fach- und zeitgerecht erfolgen. Beitragsgesuche und weitere Fragen sind vorgängig an die zuständigen Revierförster zu richten.

Kontakt Revierförster: www.be.ch/foerstersuche, oder 

Münsingen, im April 2024

Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern
Waldabteilung Voralpen


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